Rechtsprechung
   FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45081
FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17 (https://dejure.org/2020,45081)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2020 - 9 K 1266/17 (https://dejure.org/2020,45081)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 9 K 1266/17 (https://dejure.org/2020,45081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,45081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung reicht bereits die jederzeitige Möglichkeit der unentgeltlichen Nutzung einer in Spanien belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter aus; auf den Umfang ...

  • rechtsportal.de

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit der Möglichkeit der unentgeltlichen Nutzung einer spanischen Immobilie i.R.d. Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlage | Ferienwohnung in Spanien: Steuermodell wird zum Bumerang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Der Traum von der Ferienwohnung in Spanien und das teure Steuermodell

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Immobiliennutzungsmöglichkeit als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Nutzungsmöglichkeit einer im Ausland gelegenen Immobilie

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.06.2013 - I R 109/10

    Deutsches Besteuerungsrecht an verdeckter Gewinnausschüttung einer spanischen

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Der Beklagte teilte den Klägern daraufhin mit, dass er aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 12.06.2013 - I R 109-111/10, BStBl. II 2013, 1024) beabsichtige, für die Streitjahre jeweils eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) wegen der unentgeltlichen Selbstnutzung der Immobilie anzusetzen.

    Anteile in diesem Sinne sind auch Anteile an einer spanischen GESELLSCHAFT (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2013 - I R 109-111/10, BStBl. II 2013, 1024).

    Auch dem Grundlagenurteil des BFH zur vGA bei einer spanischen Ferienimmobilie (Urteil vom 12.06.2013 - I R 109-111/10, BStBl. II 2013, 1024) lässt sich - entgegen Milatz/Christopeit (in: BB 2015, 1750, 1752) - nicht entnehmen, dass es für den Ansatz einer vGA auf die tatsächliche Immobiliennutzung durch die Gesellschafter ankäme (wie hier: Rengers, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, Stand 150. EL November 2019, § 8 KStG Rn. 536).

    cc) Auf die vom BFH in seinem Grundlagenurteil zur vGA bei einer spanischen Ferienimmobilie (Urteil vom 12.06.2013 - I R 109-111/10, BStBl. II 2013, 1024) angestellten Erwägungen zur Einordnung der vGA in die Verteilungsnormen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Spanien von 1966 --DBA Spanien 1966-- kommt es hier nicht an.

  • BFH, 27.07.2016 - I R 12/15

    VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Für die Bewertung einer vGA in Fällen wie dem vorliegenden ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass auf Ebene der Gesellschaft die Kostenmiete anzusetzen ist, welche sich nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) ermittelt (vgl. nur BFH-Urteil vom 27.07.2016 - I R 12/15, BStBl. II 2017, 217).

    Bei der Berechnung der Kostenmiete kämen zur Kapitalverzinsung noch die Absetzung für Abnutzung (AfA) und ein angemessener Gewinnaufschlag hinzu (vgl. BFH-Urteil vom 27.07.2016 - I R 12/15, BStBl. II 2017, 217).

  • BFH, 24.07.2018 - I R 75/16

    Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Es liegt somit keine Diskriminierung ausländischer Investitionsformen vor, wie es der Fall in dem von den Klägern herangezogenen BFH-Urteil vom 24.07.2018 (I R 75/16, BStBl. II 2019, 806) bezüglich § 8b Abs. 7 KStG a.F. war (die Vorschrift regelte, dass von bestimmten Dividenden aus Anteilen an einer ausländischen - und eben nur einer ausländischen - Gesellschaft fünf vom Hundert als Betriebsausgaben galten, die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang standen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017 - 10 V 1044/17

    Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung bei verbilligter Überlassung einer

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Gleichwohl wird in Rechtsprechung und Literatur auch im Hinblick auf die Bewertung des dem Gesellschafter aus einer verbilligten Wohnraumüberlassung zufließenden Vorteils vertreten, dass dieser Vorteil in Höhe der Kostenmiete zufließe; der Vorteil des Gesellschafters liege nicht in einer verbilligten Nutzung, sondern darin, dass er das genutzte Wirtschaftsgut nicht selbst anschaffen und unterhalten müsse (vgl. Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 24.04.2017 - 10 V 1044/17, EFG 2017, 1087 mit zustimmender Anmerkung von Tiedchen [durch nicht dokumentierten Beschluss des BFH aufgehoben]; Gebel/Merz, DStZ 2011, 145, 148 ff.).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Klagebegehren (bzw. früher "Streitgegenstand") im steuergerichtlichen Verfahren ist jedoch nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids (vgl. Großer Senat des BFH, Beschluss vom 17.07.1967 - GrS 1/66, BStBl. II 1968, 344).
  • BFH, 05.07.2006 - X B 114/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Beides war nicht gegeben (vgl. zu allem BFH-Beschluss vom 05.07.2006 - X B 114/05, BFH/NV 2006, 1869 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Weder das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen noch das innerstaatliche Recht verlangen einen Gleichlauf in dem Ansatz einer vGA auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene (vgl. BFH-Urteil vom 19.06.2007 - VIII R 54/05, BStBl. II 2007, 830; Brühl/Weiss, in: Ubg 2017, 510, 511 f., 514, 521; a.A. Kohlhaas, BB 2017, 474, 478, der wenig überzeugend dem Wohnsitzfinanzamt des Gesellschafters generell das Recht abspricht, eigenständig eine vGA festzustellen, weil dies eine Kompetenzüberschreitung bedeuten und gegen das Steuergeheimnis verstoßen soll).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 32/92

    Überlassung von Ferienwohnungen an Aktionäre ist sonstiger Bezug aus Aktien

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Golombek (in: BB 2014, 855, 858 f.) hat diese Frage verneint unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 16.12.1992 - I R 32/92, BStBl. II 1993, 399.
  • BFH, 13.11.1996 - I R 126/95

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    Wenn die Kläger in diesem Zusammenhang ausführen, dass ihr Verhalten den beiden Gesellschaften sogar zugutegekommen sei, da die Aufenthalte der Kläger nur der Förderung des Verkaufsprozesses gedient hätten, so ist dem entgegen zu halten, dass es bei einem fast sechsjährigen Leerstand einer Immobilie kaum einen gewissenhaften Geschäftsführer gäbe, der nicht versuchen würde, durch eine - auch nur kurzfristige und übergangsweise - Vermietung Einnahmen zu generieren (vgl. zum Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers bei Beurteilung einer vGA nur BFH-Urteil vom 13.11.1996 - I R 126/95, BFHE 182, 358).
  • BFH, 02.03.2005 - VIII B 298/03

    Ersatzanspruch bei vGA

    Auszug aus FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
    vom 21.08.2003 - 11 K 499/98, EFG 2004, 124; die Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos, BFH, Beschluss vom 02.03.2005 - VIII B 298/03, BFH/NV 2005, 1528).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2003 - 11 K 499/98

    Nutzungsüberlassung einer Ferienwohnung durch schweizerische AG als verdeckte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht